Du kannst von Hunden nicht genug bekommen und wärst am liebsten den ganzen Tag von dutzenden, unterschiedlichen Rassen umgeben? Egal ob langhaarig, Schlappohren oder im Mini-Format: Hunde sind einfach deine Welt! Dann solltest du eventuell mal darüber nachdenken, als Hundesitter zu arbeiten und eine Hundetagesstätte oder vielleicht sogar eine Hundepension zu eröffnen. Aber bedenke Eins: Ganz so romantisch, wie man sich diese Arbeit vorstellt, ist sie in Wirklichkeit nicht.
In diesem Artikel erfährst, worauf du achten solltest, wenn du als Hundesitter arbeiten möchtest oder eine Hundepension gründen möchtest, welche Anforderungen du als Person erfüllen solltest und welche rechtlichen Vorgaben es gibt.
Doch zunächst gilt es, die Begrifflichkeiten zu klären:
Hundetagesstätte vs. Hundepension. Was ist der Unterschied?
Hundepensionen richten sich an Leute, die in den Urlaub fahren und ihren Hund nicht mitnehmen können/möchten. Oder die aus Krankheitsgründen ihren Hund kurzfristig unterbringen müssen. Kurzum: Hundepensionen sind eine ideale Möglichkeit für Halter*innen, die eine 24/7-Betreuung nur für besondere Situationen – wie Urlaube – benötigen. Hundetagesstätten hingegen sind vergleichbar mit Kindergärten für die Menschen. Dort bringen Halter*innen ihre Hunde regelmäßig hin, weil der Vierbeiner während der Arbeit sonst zu lange alleine wäre. Oder weil das Alleinbleiben vielleicht noch nicht so klappt, wie erhofft.
Im Gegensatz zur Hundepension wird der Hund aus der Tagesstätte nach ein paar Stunden wieder abgeholt. Bei einer Pension verbringt der Hund dort auch eine oder mehrere Nächte.
In der Regel haben Hundetagesstätten auch feste Hundegruppen und eine feste Bezugsperson. Dadurch entsteht eine gewisse Routine, was es für die Hunde leichter macht, von ihren Halter*innen getrennt zu sein. Und natürlich ist es auch ein Vorteil für die Mitarbeiter*innen in der Hundetagesstätte, da sie auf diese Weise eine bessere Beziehung zu den Hunden aufbauen können.
Rechtliche Vorgaben, wenn du als Hundesitter arbeiten möchtest
Leider funktioniert es im Normalfall nicht, dass du eine Hundetagesstätte oder -pension einfach in deiner Wohnung betreibst, denn du brauchst dafür eine Gewerbeerlaubnis – Ausnahmen bestätigen aber die Regel. Dies bedeutet, dass solch eine Einrichtung nur in bestimmten Gebieten eröffnet werden darf, nicht jedoch in einem reinen Wohngebiet. Außerdem musst du selbstverständlich erstmal ein Gewerbe anmelden und deinem zuständigen Veterinäramt deinen Sachkundenachweis vorlegen. Damit ist konkret gemeint, dass du die Zulassung nach § 11 TierSchG benötigst. Hierfür kannst du bestimmte Lehrgänge besuchen, bei denen du dir das notwendige Wissen, um als Hundesitter zu arbeiten, aneignen kannst. Ebenso wird sich das Veterinäramt auch deine Räumlichkeiten anschauen und entscheiden, ob sich diese als Ort für die gewerbliche Arbeit als Hundesitter eignen.
Des Weiteren solltest du dich mit dem aktuellen Tierschutzgesetz sowie mit der Tierschutzhundeverordnung befassen. In diesen Gesetzestexten ist unter Anderem genau festgelegt, welche Größe und Ausstattung eine Hundebox beziehungsweise ein Gehege haben müssen – denn bei der Arbeit als Hundesitter und der Betreuung von mehreren Hunden wirst du um den Gebrauch solcher „Hilfsmittel“ nicht herum kommen.
Zusätzlich zu den rechtlichen Vorgaben ist wichtig, dass du gut versichert bist. Eine spezielle Betriebs-Haftpflichtversicherung für Tierbetriebe ist beispielsweise unumgänglich, da du für alle Hunde während der Betreuungszeit verantwortlich bist.